Gewinnspielteilnahmebedingungen
1. Anwendungsbereich und Teilnahmeberechtigung
1.1 Diese Gewinnspielteilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen von Der Audio Verlag GmbH („DAV“), welche die Gewinnspiele veranstaltet.
1.2 Sofern nicht im Rahmen eines einzelnen Gewinnspiels abweichendes angegeben wird, sind an den Gewinnspielen all diejenigen teilnahmeberechtigt, die ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben und über 14 Jahre alt sind. Jede:r Nutzer:in darf einmalig an dem jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen.
1.3 Mitarbeiter:innen von DAV sowie etwaig beteiligter Kooperationspartner:innen von DAV und deren Angehörige sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen.
2. Gewinnermittlung
2.1 Die Gewinner:innen jedes Gewinnspiels werden nach dem Einsendeschluss im Losweg, sofern nicht im Rahmen eines einzelnen Gewinnspiels abweichendes angegeben wird, ermittelt und per E-Mail (bei Gewinnspielen über Social Media Plattformen per Kommentar oder privater Nachricht) oder postalisch über ihren Gewinn und Art und Weise der Gewinnübergabe benachrichtigt.
2.2 Die Gewinner:innen eines Gewinnspiels verlieren ihren Anspruch auf den Gewinn, wenn sie sich nicht binnen zwei Wochen (bei Gewinnspielen über Social Media Plattformen binnen 72h) nach Versand der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail bei DAV melden oder wenn die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar ist. Korrespondenzemailadresse von DAV ist datenschutz@der-audio-verlag.de.
2.3 DAV veröffentlicht – je nach Gewinnspiel, worüber im Rahmen des Gewinnspiels informiert wird – ggfs. die Vornamen und den jeweils ersten Buchstaben des Nachnamens der Gewinner auf der Webseite.
3. Rechtseinräumung, Freistellung
3.1 Soweit die Teilnehmer:innen im Rahmen der Teilnahme an den Gewinnspielen Beiträge (z.B. Texte, Fotos, Videos, etc.) an DAV übermitteln, ist DAV nicht verpflichtet, diese Beiträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt den Teilnehmer:innen.
3.2 Die Teilnehmer:innen räumen DAV an ihren Beiträgen die für die jeweiligen Zwecke des Gewinnspiels erforderlichen Rechte ein, insbesondere die Rechte, die Beiträge auf Internetseiten von DAV öffentlich zugänglich zu machen. DAV wird gegebenenfalls beim jeweiligen Gewinnspiel darüber informieren, zu welchen Zwecken die Beiträge im Einzelnen verwendet werden.
3.3 Die Teilnehmer:innen stehen im Hinblick auf die Rechtseinräumung nach Ziffer 3.2 dafür ein, dass ihre Beiträge weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter verletzen und stellen DAV insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
4. Haftung
4.1 Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) haftet DAV unbeschränkt, ebenso bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). DAV haftet auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet DAV nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die Ihnen nach Sinn und Zweck des Nutzungsverhältnisses zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
4.3 In den Fällen der Ziffer 4.2 haftet DAV jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von DAV bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter:innen, Arbeitnehmer:innen, angestellten Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von DAV.
5. Abbruch, Ausschluss vom Gewinnspiel
5.1 DAV ist berechtigt, Gewinnspiele abzubrechen oder Teilnehmer:innen von Gewinnspielen auszuschließen, wenn diese unwahre Angaben machen, das Gewinnspiel in unlauterer Weise manipulieren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
5.2 Die Rechte von DAV gemäß Ziffer 5.1 bestehen auch dann, wenn außerhalb der Einflusssphäre von DAV liegende Gründe, z.B. solche technische Art, die Fortsetzung des Gewinnspiels unmöglich machen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Eine Auszahlung von Gewinnen in bar erfolgt nicht.
6.2 Soweit die Gewinnspiele auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, Twitter etc.) veranstaltet werden, stehen sie in keinerlei Verbindung zu diesen Social Media Plattformen. Die Social Media Plattformen übernehmen entsprechend keinerlei Haftung für solche Gewinnspiele.
6.3 Diese Gewinnspielteilnahmebedingungen werden von DAV nicht für Sie gespeichert und sind nach Ihrem Akzeptieren im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr für Sie auf der DAV Webseite abrufbar. Im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel haben Sie aber die Möglichkeit, die Gewinnspielteilnahmebedingungen abzurufen und zu speichern.
6.4 Diese Gewinnspielteilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für österreichische Verbraucher:innen gelten ohne Rücksicht auf diese Rechtswahl die Bestimmungen der §§ 864a und 879 Abs. 3 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“) weiterhin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.